AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB der Firma Dr. Alexander Sedo (Sprachen und Übersetzungen, Webdesign)

1. Umfang der Leistungen

für den Umfang der Leistung gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, die folgenden Bedingungen.

 

Wir empfehlen dem Auftraggeber uns mitzuteilen, wofür er die Übersetzung verwenden will, z. B. ob sie nur der Information, der Veröffentlichung und Werbung, für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren, oder irgendeinen anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte durch den damit befassten Übersetzer von Bedeutung ist. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen Zweck verwendet als den, für den sie in Auftrag gegeben und geliefert wurde, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Auftragnehmer (Übersetzer oder Übersetzungsbüro). Wird der Zweck einer Übersetzung dem Auftragnehmer nicht bekannt gegeben, so hat der Auftragnehmer die Übersetzung nach seinem besten Wissen zum Zwecke der Information auszuführen. Übersetzungen werden, sofern nicht anders vereinbart, per E-Mail als Word-Dokument geliefert.

 

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen (Webdesign) ergibt sich aus der Projektbeschreibung und wird durch den Kunden bei der Auftragsannahme bestätigt. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Fa. Dr. Sedo.

 

Besondere Bedingungen für die Erstellung von Webseiten

 

Alle Texte und Bilder für die Webseite werden vom Kunden mit Auftragsbestätigung zur Verfügung gestellt. Das gesamte Bildmaterial bzw. diverse Grafikelemente sind in höchstmöglicher Auflösung bzw. in den von uns bekanntgegebenen Maßen zu übermitteln. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Dr. Sedo wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

 

2. Honorar

Die Honorare (Preise) für Übersetzungen bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten) des Auftragnehmers, die für die jeweilige besondere Art der Übersetzung anzuwenden sind. Übersetzungen werden je nach Vereinbarung nach Normzeilen oder Wörtern des übersetzten Textes berechnet, ausgenommen Dokumente. Letztere werden nach Seiten berechnet. Eine Normzeile besteht aus 50 Anschlägen inkl. Leerzeichen lt. Vorgabe der Innung Druck & Papier und dem Österreichischen Dolmetscher- u. Übersetzerverband. 1 Normseite = ca. 30 Zeilen (DIN A4). Bei Kleinaufträgen wird zur Deckung des administrativen Aufwandes eine Mindestgebühr von EUR 40,– (ohne Ust) je Sprache in Rechnung gestellt. Wurde ein verbindlicher Kostenvoranschlag abgegeben, so gilt dieser nur dann, wenn er schriftlich erfolgte. Abweichungen von bis zu 10 Prozent sind vom Auftraggeber zu akzeptieren. Andere Kostenvoranschläge gelten nur als unverbindliche Richtlinie. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung eines abgegebenen Kostenvoranschlages als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber, unter angemessener Vergütung der vom Auftragnehmer geleisteten Arbeit, vom Vertrag zurücktreten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sobald sich eine Überschreitung als unvermeidlich herausstellt, dem Auftraggeber dies unverzüglich anzuzeigen. Kostenvoranschläge, die ohne Einsicht in die Übersetzungsunterlagen abgegeben werden, gelten ohne Gewährleistung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sofern vom Auftragnehmer kein neuer Kostenvoranschlag erstellt wird, die tatsächlichen Kosten der Übersetzung zu bezahlen. Kollektivvertragliche Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen berechtigen den Auftragnehmer zur nachträglichen Preiskorrektur. Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen kann das volle Honorar einer Erstübersetzung in Rechnung gestellt werden.

 

3. Lieferung

Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der Übersetzung sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des vom Auftragnehmer angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Er muss dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist setzen und kann erst nach erfolglosem Verstreichen dieser Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Macht der Auftraggeber vom Rücktritt Gebrauch, so hat er dem Auftragnehmer die bis zum Rücktritt entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden. Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung per E-Mail. Lieferungen per Fax, Post, Bote, usw. erfolgen auf Gefahr und Kosten des Auftragsgebers.

 

4. Höhere Gewalt

Für den Fall der höheren Gewalt hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Auftragnehmer Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben. Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen: Zufall; Stromausfall,, technische Probleme bei der Übermittlung (z.B. Provider) oder Durchführung (z.B. EDV-Anlage), Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit des Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

 

5. Haftung für Mängel (Gewährleistung)

Alle Übersetzungen werden grundsätzlich, sofern nicht ausdrücklich eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, immer in einer 1.-Fassung zu rein informativen Zwecken geliefert. Der Übersetzungspreis beinhaltet keine Korrekturlesung oder Prüfung. Benötigt der Auftraggeber die Übersetzung z.B. für wichtige Druckschriften, Werbung, Veröffentlichung usw. empfehlen wir unbedingt unsere kostenpflichtige Korrekturlesung durch einen 2. unabhängigen Übersetzer. Mögliche Mängel, die auf einen fehlende Prüfung oder Korrekturlesung zurück zu führen sind, können daher nicht anerkannt werden.

 

Sämtliche Mängelrügen wegen der Qualität der Übersetzung sowie der Webseiten sind innerhalb von 3 Tagen nach Ausfolgung (Absenden per E-Mail,  Übergabe zur Post) der Übersetzung bzw. der Webseite geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu geben. Verweigert er diese, so ist der Auftragnehmer von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Auftragnehmer behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung. Wenn der Auftragnehmer zweimalig eine angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel nachweislich beheben zu können, hat der Auftraggeber die Möglichkeit vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Gewährleistungsansprüche oder Beanstandungen von Mängeln berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung. Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. werden nicht als Übersetzungsmängel anerkannt. Für Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Geburtsurkunden oder sonstigen Dokumenten. Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen. Für vom Auftraggeber beigestellte Manuskripte, Originale und dergleichen haftet der Auftragnehmer, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Bereitstellung von Übersetzern wird keinerlei Haftung übernommen, ausgenommen für bei der Auswahl vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

 

6. Schadenersatz

Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) des jeweiligen Auftrages begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht. Hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen, so sind Schadenersatzansprüche mit der Höhe des Betrages begrenzt, den die Versicherung im konkreten Falle ersetzt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm Beschäftigten zu Geheimhaltung des Inhaltes der Übersetzungen zu verpflichten. Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch die Beschäftigten haftet der Auftragnehmer nicht.

 

7. Zahlung

Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Ausfolgung der Übersetzung oder Endabnahme der Webseite durch den Kunden bzw. nach Erhalt der Rechnung per Banküberweisung zu erfolgen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. Von Privatpersonen und ausländischen Auftraggebern kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden. Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der Übersetzung zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein. Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z.B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 2 % über dem jeweiligen offiziellen Zinssatz des Auftragnehmers verrechnet. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird der Auftragnehmer in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

 

8. Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in UK bzw. ein entsprechendes Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

 

9. Verbindlichkeit der AGB

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Rechtliche Unwirksamkeiten einzelner Punkte werden sinngemäß durch rechtlich wirksame ersetzt.